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2023-06-16 Vertrag Mittagessen Melanchth
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Kontoverbindung:

Sie können den monatlichen Betrag auf folgendes Konto überweisen:

Stadt Oberhausen Melanchthonschule

IBAN: DE23 3655 0000 0100 0164 43

BIC: WELADED1OBH

Verwendungszweck: Vorname, Nachname, aktuelle Klasse

 

 

 


 

    FAQ

 

     Warum ist eine Änderung der Zahlung für den Mittagstisch notwendig?

àLeider bleibt von der aktuell vorherrschenden Situation, die damit verbundene Inflation und die sich daraus weitergegebenen Preiserhöhungen unseres Zulieferers „Apetito“ auch der offene Ganztag nicht verschont.

Damit wir die Erhöhungen für Sie so gering wie möglich halten können, ist ein Systemwechsel, der weiterhin noch Flexibilität verspricht und gleichzeitig eine bessere Planbarkeit mit sich bringt, unumgänglich.

Gerade die fehlende Planbarkeit ist oftmals in der Vergangenheit mit dem Verderb von Waren einhergegangen und ist gemessen an den derzeitigen Lebensmittelpreisen und selbstverständlich auch im Sinne eines nachhaltigen und verantwortungsbewussten Umgangs mit Lebensmitteln in unseren Augen unbedingt zukünftig zu vermeiden.

Darüber hinaus möchten wir das Essen qualitativ und auch quantitativ erweitern: So möchten wir zukünftig mit einem regionalen Bio-Anbieter kooperieren und ihren Kindern jeden Tag gesundes Obst und/oder Gemüse anbieten. Auch Joghurt/Quark soll als fester Bestandteil und gesunder Nachtisch regelmäßig und vorrangig angeboten werden.

Insgesamt ist unser Ziel eine Qualitätsverbesserung und eine möglichst planbare Preisgestaltung für Sie als Eltern.

 

     Was hat die Essensabstimmung der Kinder ergeben und warum wird das überhaupt gemacht?

àDie Meinung Ihrer Kinder ist uns wichtig. Deshalb haben die Kinder bei uns nach jedem Mittagstisch die Möglichkeit entsprechend ihres persönlichen Empfindens ihr Essen zu bewerten. Sie erhalten bei der Essensausgabe einen farbigen Chip (vegetarisch/nicht vegetarisch) und können diesen dann anschließend in den Behälter „lecker = lachender Smile“ oder „nicht lecker = weinender Smile“ werfen.

Durch diese Abstimmung können wir schnell reagieren und Menüs, die dem Großteil der Kinder gar nicht zusagen, identifizieren und vom Essensplan streichen.

Eine erste Auswertung der letzten 12 Wochen hat ergeben, dass im Durchschnitt ca. 80% der Kinder ihr Essen täglich mit „lecker“ bewerten. Das freut uns sehr!

 

     Warum wird nicht einfach der Lieferant gewechselt?

àUnser Lieferant „Apetito“ hat sich in den letzten Jahren als ein sehr zuverlässiger und im Preis-Leistungs-Verhältnis angemessener Partner präsentiert. Diese gut funktionierende Zusammenarbeit möchten wir nicht aufgeben.

Darüber hinaus haben die von unserer Seite durchgeführte Recherchen nach einem anderen Lieferanten keinen signifikanten Vorteil ergeben.

Ferner zeigen auch die Abstimmungsergebnisse der Kinder, dass Sie mit der Auswahl und dem Angebot des Lieferanten zufrieden sind.

 

     Welche Möglichkeiten gibt es, den angebotenen Mittagstisch zu nutzen?

àSie legen vor Beginn des neuen Schuljahres, bis spätestens zum 17.06.22 fest, ob Ihr Kind bei uns fünf, vier oder drei Mal die Woche von unserem Mittagstisch-Angebot profitiert:

drei Mal die Woche Essen: 35,00€ mtl. (Aug. – Jun.)

vier Mal die Woche Essen: 45,00€ mtl. (Aug. – Jun.)

fünf Mal die Woche Essen: 55,00€ mtl. (Aug. – Jun.)

 

Sonderregelung für Erstklässler bis zu den Herbstferien

 

Für die Erstklässler gelten bis Ende Oktober Sonderregelungen bei der Kündigungsfrist. Die Kinder können bis dahin unser Essensangebot zu der von Ihnen ausgewählten Anzahl an Tagen austesten. Nach den Herbstferien können Sie uns dann mitteilen, ob es bei drei, vier oder fünf Mal die Woche bleibt. Die einmonatige Kündigungsfrist entfällt in diesem Fall.

 

 

     Wo finde ich die Anmeldungsformulare?

àDie Anmeldungsformulare können Sie hier von der Schulhomepage downloaden und ausgefüllt Ihrem Kind mitgeben, per Post an die Schuladresse oder via Mail ausschließlich in PDF-Format an info.regenbogenland@melanchthonschule-oberhausen.schulserver.de schicken.

 

     Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen mir für die monatliche Zahlung zur Verfügung?

àSie können den monatlichen Betrag auf folgendes Konto überweisen:

 

Stadt Oberhausen Melanchthonschule

IBAN: DE23 3655 0000 0100 0164 43

BIC: WELADED1OBH

Verwendungszweck: Vorname, Nachname, aktuelle Klasse

 

Alternativ können Sie ihrem Kind den passenden Betrag in einem mit dem entsprechenden Namen und der aktuellen Klasse beschrifteten Umschlag in bar mitgeben.

Bitte beachten Sie, dass Zahlungseingänge immer am 03. des jeweiligen Monats vorliegen bzw. eingegangen sein müssen.

 

     Sind die Tage innerhalb der Woche bei der vier und drei Mal Variante frei wählbar?

àJa. Dies muss auch nicht im Vorfeld festgelegt werden.

Beispiel: Für Max ist drei Mal die Woche Essen gebucht. 

Er isst in KW 33 Montag, Mittwoch und Freitag. In KW 34 isst er Montag, Donnerstag und Freitag.

 

     Was ist, wenn innerhalb einer Kalenderwoche ein Monatswechsel stattfindet?

àDas jeweilige Angebot bezieht sich immer auf eine Woche. Für ihr Kind ändert sich nichts. Es kann gemäß der Buchung drei, vier oder fünf Mal am Essen in dieser Woche teilnehmen.

Beispiel: Für Max ist für drei Mal die Woche Essen gebucht. Er isst Montag, den 29.08., am Mittwoch, dem 31.08 und am Freitag, dem 02.09.

 

     Kann ein Essen spontan dazu gebucht werden? („Mein Kind möchte diese Woche ausnahmsweise noch ein weiteres Mal mitessen.

     Dafür gebe ich meinem Kind den Betrag passend mit“)

àNein, dies ist leider nicht möglich. Bitte geben Sie ihrem Kind eine Mittagsversorgung von Zuhause mit.

 

     Wann ist die erste Zahlung fällig?

àDie erste Zahlung muss spätestens am 03.08.2023 vorliegen. Sollten Sie eine Zahlung in bar bevorzugen, so muss der volle Monatsbetrag am ersten Schultag im August bei der pädagogischen Leitung abgegeben werden.

 

     Wann ist die letzte Zahlung fällig?

àDie letzte Zahlung ist spätestens am 03.06.2024 fällig.

Sollten Sie eine Zahlung in Bar bevorzugen, so muss der volle Monatsbetrag bei der pädagogischen Leitung abgegeben werden.

 

     Was ist, wenn mein Kind grundsätzlich nicht das Mittagsangebot des Regenbogenlandes nutzt? Kann es in der Zeit spielen, nach draußen oder ähnliches?

àNein. Uns sind gemeinsame Rituale und der Erwerb und Ausbau sozialer Kompetenzen sowie die Wertschätzung eines gemeinsamen Essens wichtig. Bitte geben Sie ihrem Kind eine Mittagsversorgung mit, da Ihr Kind trotzdem am gemeinschaftlichen Mittagstisch teilnimmt.

 

     Was bedeutet eine „Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende hin“?

àDie Kündigung muss stets fristgerecht und schriftlich erfolgen.

Beispiel: Sie möchten zum 01.01.xx den Vertag kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 31.11.xx bei uns vorliegen. Der Dezember stellt den Fristmonat dar und wird noch regulär bezahlt. Die Zahlungseinstellung ist dann ab dem 01.01.xx gültig.

 

Sonderregelung für Erstklässler bis zu den Herbstferien

 

Für die Erstklässler gelten bis Ende Oktober Sonderregelungen bei der Kündigungsfrist. Die Kinder können bis dahin unser Essensangebot zu der von Ihnen ausgewählten Anzahl an Tagen austesten. Nach den Herbstferien können Sie uns dann mitteilen, ob es bei drei, vier oder fünf Mal die Woche bleibt. Die einmonatige Kündigungsfrist entfällt in diesem Fall.

 

 

     Ich habe festgestellt, dass mein Kind lieber vier statt drei Mal die Woche mitessen möchte/ Ich habe festgestellt, dass für mein

     Kind vier Mal die Woche mitessen nicht notwendig ist und möchte auf drei Mal die Woche reduzieren: Ist ein direkter Wechsel möglich?

àEine direkte Anpassung ist leider nicht möglich. Wie bei der Kündigungsfrist (s.o.) ist eine Umstellung erst zum übernächsten Monat möglich.

 

     Mein Kind war krank. Bekomme ich etwas zurückerstattet?

àNein, eine Rückerstattung ist leider nicht möglich. Auch ein Aufholen verloren gegangener Tage ist nicht vorgesehen.

 

     Was ist, wenn meinem Kind das Essen mal nicht schmeckt?

àKein Kind wird bei uns zum Essen gezwungen. Es kann viele verschiedene Gründe dafür geben, warum das Kind gerade jetzt nicht essen möchte (zu grün, mit Käse, mit Soße, keinen Hunger, vorheriger Konflikt mit einem anderen Kind etc.)

Wir versuchen eine möglichst große Vielfalt anzubieten und in der Regel findet sich immer etwas, was den Kindern dann doch zusagt und diese entsprechend versorgt sind.

 

     Was muss ich beachten, wenn ich einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) habe?

à Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, werden die Kosten von teilnehmenden Kindern vom Job Center übernommen. Der frühere Eigenanteil von einem Euro entfällt.

Eltern und Erziehungsberechtigte, bei denen ein Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket besteht, müssen uns spätestens zum Schuljahresbeginn eine Kopie der Bildungskarte („MyCard-Oberhausen“) vorlegen.

 

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